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Die Arbeit eines Gutachters unterliegt der Schweigepflicht und steht unter
der Vorraussetzung einer weisungsfreien, unabhängigen, gewissenhaften
und unparteiischen Aufgabenerfüllung.
Er stellt sein ganzes Wissen, das er sich angeeignet hat, den jeweiligen
Auftraggeber zu deren Nutzen zur Verfügung. Er ist verpflichtet nach einer
gründlichen Recherche ein Wertgutachten zu erstellen, das den tatsäch-
lichen Marktwert einer Immobilie zum Ausdruck bringt.
"Es gibt keine absoluten Werte,
denn es sind nicht die Dinge,
die uns ihren Wert auferlegen,
sondern der Mensch selbst ist es,
der die Werte bestimmt."
(Wolfgang Kleiber)
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